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Schöffenwahl 2023 - Rechtsstaat braucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Die Justizministerin und der Innenminister des Landes Brandenburg rufen zur Mitarbeit als ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz auf

- Erschienen am 23.01.2023

Potsdam – In Brandenburg werden in diesem Jahr die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen neu gewählt. Die Schöffenwahl findet alle fünf Jahre statt. Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Gerichtsverfahren stärkt das Vertrauen der Bürger in die Justiz und trägt mit zu einer bürgernahen Rechtsprechung bei. Justizministerin Susanne Hoffmann und Innenminister Michael Stübgen rufen die Bürgerinnen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und die Kommunen zur zeitigen Vorbereitung der Wahlen auf.

„Schöffen leisten einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag in der Rechtsprechung der Strafgerichtsbarkeit und verdienen hierfür großen Dank und Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister heute in Potsdam.

Die Wahlen finden zwischen August und Oktober 2023 statt. Ab sofort beginnt die Aufstellung der Vorschlagslisten. Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement, denn die Listen müssen bis zum 31. Mai 2023 vorliegen. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle.

Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen.

Die Gemeinden sind aufgefordert, rechtzeitig mit der Suche geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2024 gesichert werden können.

„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Stübgen und Hoffmann. „Wer an der Rechtsprechung mitwirkt, leistet einen bedeutenden Beitrag für die Erhaltung des Rechtsfriedens im Land Brandenburg“, betonten die Minister.

Bei den Gemeinden sowie auf den Internetseiten des Ministeriums der Justiz stehen Formulare zur Bewerbung zur Verfügung.

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